Die Sprache der Straße
Neumärkische Zeitung 4. Oktober 1927
Der heutige Verkehr im Vergleich zu gestern.
Der von Pferden gezogene Wagen war die erste Erscheinung im „Schnellverkehr“ der Straße. Übertraf die Schnelligkeit des rollenden Wagens auch die „Schnelligkeit“ des zu Fuß gehenden Bürgers, so war ein Warnungszeichen insofern nicht nötig, als die Hufeisen der Pferde und die Eisenreifen der Wagenräder Lärm genug machten, um den Fußgänger zu warnen. Ein „He- Ruf der Wagenführer genügte in besonders gefährlichen Augenblicken, um die Gefahr abzuwenden und ein besonderes Warnungszeichen wäre im Straßenverkehr nicht erforderlich gewesen., hätten nicht die auf Schienen laufende Pferdebahn sich von den Stößen des Knüppelpflastes befreit. Die Pferdebahn machte nur durch das Trappeln der Pferde auf ihr Nahen aufmerksam und man mußte einen Ersatz für das Geräusch rollender Räder haben, auf das das Ohr des Fußgängers nun einmal eingestellt war. Man fand diesen Ausgleich einerseits in einer vom Wagenführer zu betätigenden Glocke, andernteils in den bis dahin nur bei Schlittenpferden üblichen Schellen. Ehe ein Ausgleich zwischen den in ihrem Dasein bedrohten Droschkenkutschern und der für billiges Geld fahrenden Pferdebahn geschaffen werden konnte, trat ein neues Verkehrsmittel in die Erscheinung, das Fahrrad. Bei ihm entfiel nicht nur das Geräusch der rollenden Räder, sondern auch das Hufgetrappel, und man stand diesem neuen Ding mit Mißtrauen und Verdruß gegenüber. Die Altvorderen waren zu sehr Ohrenmenschen geworden, als daß sie an dieses geisterhaft dahinrauschende Gefährt sich ohne weiteres hätten gewöhnen können, und die Radfahrer mußten irgendein Warnungssignal suchen, um Zusammenstöße mit den auf ihr Ohr sich verlassenden Fußgängern zu vermeiden. Zuerst ahmten sie die Eisenbahn nach und begannen zu pfeifen, sobald ein Fußgänger ihnen in die Quere kam; alsdann bedienten sie sich der bei der Pferdebahn üblichen Glocke. Die Polizei entschied sich schließlich für das Glockengeräusch, und um ein Geräusch reicher „strömte“ der Verkehr dahin. Kaum aber hatte man sich an das flinke Fahrrad gewöhnt erschien etwas Neues im Straßenverkehr, der pferdelose Wagen. Mit der Herrschaft des Radfahrers als schnellster Mann der Straße war es vorbei, aber auch mit dem beliebten Mittagsschläfchen der Fußgänger auf dem Fahrdamm. Der Radfahrer riskierte bei einem Zusammenstoß zuviel, als daß er mutwillig den Fußgänger angefahren haben würde, aber das Automobil war stärker, als der gehende Mensch, und um die Gefahr zu bannen, erfand man den Trompetenton der Hupe. Man hatte nun drei Arten akustischer Warnungsmittel, und zwar den Ruf des Kutschers, den Glockenton von Straßenbahn und Radfahrer und den Trompetenton der Kraftwagen, aber bald stellte es sich heraus, daß die tönenden Zeichen allein nicht mehr zur Sicherheit im Straßenverkehr genügte. Aus dem Ohrenmenschen mußten Augenmenschen gemacht werden und in stummer Sprache mußte man den Strom des Verkehrs regeln, um die Benutzer der Straße voreinander zu schützen. Pfeile, Richtungsweiser, Lichtsignale, Verkehrstürme erstanden und inmitten der Brandung machte der Schutzpolizist seine Freiübungen zum Heile der fahrenden und gehenden Stadtmenschen. Mit Ohr und Auge haben die modernen Verkehrskinder im Strudel des Verkehrs sich zurechtzufinden. Für den Uneingeweihten hat diese Sprache etwas verwirrendes, aber dem Eingeweihten ist alles vertraut und ohne Gefahr bewegt er sich auf der Straße. Er kennt die Richtungsweiser und Pfeile, er kennt die Zeichen für Einbahnstraßen, verbotene Straßen usw. er weiß die Lichtsignale zu deuten und kennt die Bedeutung der Armbewegungen des Schutzmannes.
Zu den Straßenkennzeichen und den Richtungsweisern der Kraftwagen ist ein neues Zeichen getreten. Es ist der bei den Blinden bekannte gelbe Kreis mit den drei Punkten, der behördlicherseits auch für die Gehörlosen und Schwerhörigen als Erkennungszeichen freigegeben worden ist. Der Bund deutscher Radfahrer hat dieses Abzeichen für Gehörlose und schwerhörige Radfahrer in Emaille herstellen lassen, um diese Radfahrer vor den Gefahren der Straße zu schützen. Das Schild wird unter dem Sattel, für alle dem gehörlosen Radfahrer folgenden Straßenbenutzer sichtbar angebracht und macht mit seinen leuchtenden Farben darauf aufmerksam, daß bei dem mit diesem Schilde gekennzeichneten Radfahrer ein nur hörbares Signal unwirksam ist. Ist der taube Radfahrer durch diese Schilder geschützt, so hat er sich inbezug auf andere sichtbare und hörbare Warnungszeichen dem Verkehr anzupassen. Der Umstand, daß selbst in einer Weltstadt wie Berlin Radfahrerunfälle verschwindend gering sind, zeigt, wie der Radfahrer dem modernen Verkehr sich eingefügt hat. Bedenkt man, daß es in Deutschland rund zehn Millionen Radfahrer und- Fahrerinnen jeden Alters gibt und vergleicht man mit dieser Zahl die Unfallstatistik, dann wird man erkennen, ein wie sicheres Fahrzeug das kleine, flinke Fahrrad ist, wenn der Fahrer dem Verkehrsstrom sich einfügt und alle Zeichen beachtet, die seiner Sicherheit und die der anderen hüten und bewahren sollen.