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Landsberg a.Warthe
(Gorzów Wielkopolski)
Fünfzig Jahre deutsche Standesämter.
Neumärkische Zeitung   13. November 1925

Die deutschen Standesämter feiern in allernächster Zeit ihr fünfzigjähriges Bestehen. Am 1. Januar 1876 richtete das Deutsche Reich nach dem Vorbilde Preußens, das schon am 1. Oktober 1874 Standesämter einführte, seinerseits diese volkstümlichste aller Behörden ein. Als es noch keine Standesämter gab, wurden die Eheschließungen allein durch die Kirche vorgenommen. Das Kirchenbuch enthielt die Dokumente über die Trauung. Man kennt heute Kirchenbücher, die auf das ehrwürdige Alter eines halben Jahrhunderts zurückblicken können. Das nachweislich älteste deutsche Kirchenbuch ist das Totenbuch von Zwickau. In diesem Buch datieren die ersten Eintragungen aus dem Jahre 1502. Auch das älteste Trauungsbuch befindet sich in Zwickau; es wurde im Jahre 1522 angelegt. Wenige Jahre später wurden Trauungsbücher an allen deutschen Kirchen  eingeführt. Älter noch sind die Taufbücher, die heute als wertvolle Dokumente in italienischen Kirchen aufbewahrt werden. In Florenz z.B. gibt es Taufbücher, die man bis zur Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts vollständig zurückverfolgen kann. Die Vorläufer der heutigen Standesamtsregister und Trauungsbücher kann man in den vor etwa zweitausend Jahren, der Zeit der Römischen Kaiser, im damaligen römischen Weltreich eingerichteten Verzeichnissen der in einer Gemeinde zusammen lebenden Personen erblicken.