Neuabgrenzung der Standesamtsbezirke im Kreise Landsberg (Warthe)
Neumärkische Zeitung 24./25. Dezember 1930
In einem jetzt herausgekommenen Extrablatt des Landsberger Kreisblattes gibt der Landrat eine Verfügung des Regierungspräsidenten bekannt, wonach mit Wirkung vom 1. Februar 1931 ab, der größte Teil der Standesamtsbezirke des Kreises neu abgegrenzt wird. Diese Neuangrenzung hat in erster Linie das Ziel, die Standesamtsbezirksgrenzen den durch die Auflösung der Gutsbezirke und die Verwaltungsreform veränderten kommunalen Bezirksgrenzen anzupassen. So werden u.a. die in den staatlichen Forsten vorhandenen Forsthäuser und sonstige Wohnstätten, welche bei der Auflösung der alten Forstgutsbezirke kommunalpolitisch in die benachbarten Gemeinden eingegliedert sind, den Standesamtsbezirken zugeteilt, welchen die erwähnten Gemeinden angehören. Entsprechend wird auch mit den vom Hauptgut isoliert liegenden Teilen der übrigen früheren Gutsbezirke verfahren. Weiter bringt die Verfügung folgende wesentliche Veränderung:
Der Standesamtsbezirk Nr.3, Radorf, wird vollkommen aufgelöst. Von dem Gebiet dieses Bezirks werden die Gemeinden Scharnhorst und die früheren Gutsbezirke Radorf und Vietzer- Schmelze dem Standesamt Vietz zugeteilt, zu dem künftig auch die in der Camminer Forst liegende Papiermühle gehören wird. Die Camminer Mühle, die bis jetzt ebenfalls zum Bestand des aufgelösten Standesamtsbezirk Radorf gehörte, ist dem Standesamt Blumberg zugewiesen.
Vom Standesamt Schönwald wird das früher selbstständige und heute zur Gemeinde Blockwinkel gehörende Liebenthal abgetrennt und dem Standesamt Hagen zugeteilt, während die heutige Gemeinde Bürgerbruch, die bisher zum Standesamt Altensorge gehörte, dem Standesamt Schönwalde zugewiesen wird. Antoinettenlust, das seit einigen Jahren nicht mehr selbständige Gemeinde, sondern Bestandteil der Gemeinde Louisenaue ist, wird vom Standesamt Lipke abgetrennt und dem Standesamt Pollychener Holländer angegliedert. Die neue Gemeinde Johanneshof wird künftig in ihrem vollen Umfang zum Standesamt Landsberger Holländer gehören, so daß für die Einwohner des früheren Friedrichsthal nicht mehr das Standesamt Giesenaue zuständig ist.
Erwähnung verdient ferner noch, daß die Liebenower Wiese, welche vor einiger Zeit nach Düringshof eingemeindet sind, künftig nicht mehr dem Standesamt Alt - Gennin, sondern dem Standesamt Gennin angehören. Die Gemeinde Dühringshof gehört danach in ihrem heutigen vergrößerten Umfang einzig und allein zum so genannten Standesamt. Für die Teile von Ratzdorfer Wiesen und Klein - Marwitz welche heute Bestandteile von Ludwigshorst sind, kommt nicht mehr Gennin, sondern das Standesamt Bergenhorst in Frage.
Um Mißverständnisse vorzubeugen, sei im Zusammenhang hiermit noch gleichzeitig darauf hingewiesen, daß, soweit nicht ausnahmsweise etwas anderes bestimmt ist, die Umgemeindung von solchen Gemeindenteilen, deren kommunale und standesamtliche Zugehörigkeit übereingestimmt hat, die kommunale Bezirksveränderung auch ohne weiteres die standesamtliche Bezirksveränderung nach sich gezogen hat.
Umgetauft werden durch die erwähnte Verfügung folgende Standesamtsbezirke:
Nr. 8. Charlottenhof in Diesershof.
Nr. 14. Groß - Rehne in Brückendorf.
Nr. 20. Groß - Giesenaue in Giesenaue.
Nr. 21. Bergenhorst in Ludwigshorst.
Nr. 28. Merzdorf in Neuendorf.
Nr. 30. Cladow - Forst in Lotzen.
Nr. 34. Wildenower Oberförsterei in Wildenower Försterei.
Nr. 45. Alt - Lipke in Lipke.
Nr. 53. Groß - Czettritz in Czettritz.
Nr. 59. Leopolddsfahrt in Derschau.