Die Sonnenburger Martinsgänse.
Neumärkische Zeitung 16. November 1926
Abgaben einzelner Bürger vor 100 Jahren.
Der 11. November, der Gedächtnistag, des um 316 in Niederurgarn geborenen Martin von Tours, der sich als heidnischer Soldat in Gallien taufen ließ, im Jahre 375 vom Volke auf den Bischofsstuhl von Tours erhoben wurde. 400 in dem von ihm gegründeten Kloster Marmoutiers starb und später zum Heiligen erklärt wurde, jährt sich wieder. Die katholische Kirche feiert das Martinsfest. (Martini) Dasselbe war an die Stelle des von den alten Germanen dem Wotan gefeierten Erntedankfestes getreten und ward daher im Mittelalter mit großer Schwelgerei begangen, wobei namentlich die Martinsgans nicht fehlen durfte. Hiervon oder wahrscheinlich aber deshalb weil früher an diesem Termine der Geistlichkeit die fälligen Zehnten an Geflügel zu leisten waren, führen die Martinsgänse ihren Namen. Daß auch eine Anzahl Sonnenburger Bürger ihre Martinsgänse und Hühner und sogar zwei „Martinskälber“ an das Domänen- Rentamt bis zum Jahre 1830 zu liefern hatten, wird wenig bekannt sein. Der zwischen der Königlichen Regierung und den Beteiligten abgeschlossene Ablösungsrezeß vom 18. Mai 1831 gibt uns hiervon aber Kunde. „Hiernach erläßt nämlich die Kgl. Regierung den in einem Verzeichnis aufgeführten Interessenten die auf den ihnen erb- und eigentümlich zugehörigen Häusern haftende Verpflichtung dem Amte Sonnenburgs zu Martini jeden Jahres zusammen 2 Kälber, 55 Stück Gänse und 166 Hühner in natura zu liefern von Martini 1831 an, gänzlich dergestalt, daß sie und alle ihre Besitznachfolger fortwährend von gedachter Verpflichtung entbunden sein und bleiben sollen. Dagegen verpflichten sie sich und alle künftigen Besitzer ihre Häuser dem Königl. Fiskus für die ihnen hiernach zugestandene Befreiung von den gedachten Natural- Abgaben eine jährliche fixierte zu keiner Zeit zu erhöhende, noch zu ermäßigende Rente, nämlich für ein Kalb 1 Taler 20 Silbergroschen, für eine Gans 10 Silbergroschen, für ein Huhn 3 Silbergroschen in klingendem Courant- Gelde nach dem Münzgesetz vom 30. September1821 frei auf ihre Kosten an die Amtskasse zu Sonnenburg zu Martini jeden Jahres zu zahlen und zwar zu Martini 1831 mit dieser Zahlung den Anfang zu machen.“ Diese Lasten ruhten zum größten Teile auf den am Markte und in der Breiten Straße belegenden Grundstücken. Insgesamt waren 50 Eigentümer zu Lieferung verpflichtet. Die größten Abgaben waren von den damaligen Besitzern der heute dem Kaufmann Oskar Dorer am Markt und dem Eigentümer Gustav Jänicke in der Breiten Straße gehörigen Grundstücke aufzubringen. Das Dorersche Grundstück umfaßte in früherer Zeit allerdings einen Grundbesitz von zusammen 250 Morgen und der Besitzer war im Genuß einer Braugerechtigkeit. Er hatte alljährlich 1 Kalb, 2 Gänse und 15 Hühner zu liefern. Nach der Umwandlung in eine Geldrente mußte er also jährlich 3 Taler 7 Silbergroschen zahlen. Auf dem Hause von Jänicke lastete die Verpflichtung zur Lieferung eines Kalbes. Während heute nur wenige Morgen Land zum Hause gehören, waren seiner Zeit aber 136 Morgen an Gärten, Äckern und Wiesen zugehörig. Auch „halbe Gänse mußten teilweise geliefert werden. Der Kämmerer Bornemann , der das jetzt dem Drogisten Glöde in der Frankfurter Straße gehörige Haus besaß, hatte 1 ½ Gänse und Hühner abzuführen. Versetzen wir uns zurück in alte Zeiten. Welch ein reger Trubel wird vor 100 Jahren zu Martini auf dem Rentamte geherrscht haben, wenn die Verpflichteten mit ihren Martinsgänsen, Hühnern und Kälbern erschienen. Abgaben leisten ist noch nie eine Lust gewesen. Wenig freudig wird mancher hingegangen sein, weniger froh wird er gewesen sein, wenn ihm seine Gänse beanstandet wurden, weil sie nicht schwer und fett genug waren. Manch arges Wort wird es gegeben haben. Deshalb drängten auch die Sonnenburger auf Umwandlung der Naturleistungen in eine Geldrente und sicher hat dies wesentlich Abhilfe geschafft und viele Streitereien verhindert. Trotzdem blieb die Belastung eine schwere. Denn wenn auch für heutige Verhältnisse die Bezahlung eines Kalbes mit 1 Taler 20 Silbergroschen, der Preis einer Gans mit 10 Silbergroschen gerade Märchenhaft erscheint, darf doch nicht verkannt werden, daß zu damaliger Zeit alle anderen Produkte einen gleichartigen Preisstand hatten. Bei alledem ist eine Martinsgans nur eine schöne Sache für denjenigen, der sie sicher in der Pfanne hat, aber nicht für den, der sie als Abgabe entrichten muß. - Hoffmann.-