[../adb/ihv_1892.html]
[../adb/impressum.html]
[../bilder/ihv.html]
[../stradfen/ihv.html]
[../geschichte/ihv.html]
[./ihv.html]
[Web Creator] [LMSOFT]
Landsberg a.Warthe
(Gorzów Wielkopolski)
Märkische Hochzeitsgebräuche Teil I .
Neumärkische Zeitung  13. Oktober 1927

Von Ida Wegner
Unsere Zeit erhebt für sich den Anspruch, als aufgeklärt zu gelten und viele Menschen glauben über die alten Sitten und Gebräuche, die sich mit Zähigkeit in unserem Volk erhalten haben, lächeln zu sollen. Mögen sie es, trotzdem werden die Sitten der Alten, die manche Poesie in sich bergen, sich weiter ihres Daseins erfreuen. Sehr zahlreich sind die Sitten und Gebräuche, die gelegentlich eines Eheschlusses ausgeübt werden und noch heute schwört man auf ihre Zuverlässigkeit. Mag dem sein wie es will, so kommt man wohl nicht umhin anzunehmen, daß sich hier wie bei den Sympathiekuren der Glaube eine ausschlaggebende Rolle spielt: „Dir geschehe, wie du geglaubt hast!“ Bei einem Eheschluß sind sich beide Teile bewußt, daß der eine Teil der nachgebende sein wird, denn beide können nicht herrschen; der eine muß Amboß und der andere Hammer sein. So beginnt schon am Tage der Eheschließung der Kampf um das Herrenrecht, das ein jeder erringen möchte. Daher gibt die Mutter der Braut im Kreise Niederbarnim den Rat, sich zu bemühen, die eigene Hand auf die des Mannes zu legen, während der Pfarrer den Segen in der Kirche spricht. Gelinge ihr dies, so wird sie während der Dauer der Ehe immer die Oberhand haben. In Spandau heißt es, die junge Frau muß am ersten Morgen ihrer Ehe den Mann veranlassen, das Brauthemde gegen ein anderes auszutauschen. Das ausgezogene Brauthemd muß darauf die junge Frau schweigend derart in einem Möbelstück aufbewahren, daß der eine oder andere Ärmel oder auch der Hemdkragen von einer Tür oder Schublade eingeklemmt wird. Hierdurch soll sie ebenfalls die Herrschaft über dem Mann und die Wirtschaft erhalten und der Mann wird sie in allen Dingen nach ihrem Willen fragen. Die Macht über den anderen Eheteil soll man erreichen, wenn man den eigenen Fuß auf den des anderen Teiles stellt, während man vor dem Altar steht und der Pfarrer die heilige Handlung vornimmt. Will die Braut es erreichen, daß der Mann ihr die Kasse überläßt, dann muß sie am Hochzeitstage durch eine Verwandte oder Freundin dem Bräutigam um eine Münze angehen. Diese legt sie in den linken Schuh und geht mit ihr zur Kirche. Der Bräutigam darf nie erfahren, zu welchem Zweck er das Geld hergegeben hat, auch darf die junge Frau es ihm niemals zurückgeben. Täte sie dies, ist der Zauber gebrochen. Auch ausgeben darf sie das Geld nicht. Sie muß es vielmehr sicher an irgendeiner Stelle aufbewahren und darf niemals über diese Handlung sprechen.
Um Brandenburg sagt man, daß eine Ehe sehr stürmisch verläuft, wenn die Lichter vor dem Altar unruhig brennen. Hingegen soll die Ehe sehr friedlich verlaufen, wenn die Lichter ruhig brennen und nicht flackern. Hier sagt man auch, daß sich das Brautpaar nicht umsehen darf, wenn es die Kirche verläßt. Der Teil, der sich umsieht, heißt es, sieht sich nach einem anderen oder einer anderen um. Hieraus schließt man, daß der andere Teil sterben wird. Um Jüterbog sagt man, daß das Brautpaar möglichst dicht nebeneinander in die Kirche und aus der Kirche gehen soll. Tut man das nicht, dann gestattet man anderen Personen sich zwischen sie zu drängen und es kommt zu einem Zerwürfnis, ja sogar zu einer Ehescheidung.
Sagt man um Fürstenwalde, daß eine Ehe sehr glücklich wird wenn am Abend vor der Hochzeit von den Bekannten und Freunden auch wohl von der Dorfjugend viel Scherben vor das Haus geworfen werden, so gilt es doch als Unglück, wenn bei der Hochzeitstafel selbst ein Glas oder ein anderer Gegenstand zerbrochen wird.
Um Friesack sagt man, daß man aus dem Gelingen des Hochzeitskuchens auf dem Ausgang der Ehe schließen kann. Fällt das Gebäck in allen Teilen zur Zufriedenheit aus, dann wird die Ehe ein glückliche sein. Hat der Kuchen jedoch viele Risse, dann gibt es viele Zerwürfnisse, platzt er gar auseinander geht die Ehe ganz in die Brüche. Ist er klitschig, erkaltet die Liebe sehr schnell und ein gutes Verhältnis läßt sich zwischen beiden Parteien nicht wieder herstellen. Ist der Kuchen gar verbrannt, dann ist daraus zuschließen, daß der eine oder andere Teil bereits Nachkommen hat. Ist der Kuchen nicht ganz ausgebacken, d.h. nicht gar, dann fehlt es an der Liebe und Berechnung ist auf der einen oder anderen Seite Grund zur Heirat. In einigen Orten der Lausitz ist der Donnerstag, in anderen der Dienstag als Eheschließungstag verpönt. Als Glück bringend gilt der Sonntag, Sonnabend und der Mittwoch. Um Gassen sagt man, daß man zur Zeit des Vollmondes heiraten muß, wenn man alles in Hülle und Fülle haben will. Der abnehmende Mond bringt Mangel in allen Dingen. Um Fehrbellin ist man der Meinung, daß man zur Zeit des abnehmenden Mondes heiraten muß, wenn man den Kindersegen einschränken will. Wer einen solchen wünscht, muß zur Zeit des zunehmenden Mondes heiraten. Um Cüstrin sagt man, wenn übel wollende Freunde oder Freundinnen dem jungen Ehepaar Kinder mißgönnen, müssen sie während der Trauung ein Schloß in die Kirche mitnehmen und dieses zuschließen, während der Pfarrer über das junge Paar den Segen spricht. Mir wurde erzählt, daß diese Verfahren in der Tat positiv erprobt seien. Regnet es am Hochzeitstage, dann hat die Braut die Katzen schlecht behandelt, meint man um Cottbus. Schnee soll nach dem Glauben dieser Gegend Tränen in die Ehe bringen