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Landsberg a.Warthe
(Gorzów Wielkopolski)
Ein Wüstling.
Neumärkische Zeitung   21. Oktober 1925

60 Schulkinder unsittlich berührt!
Vor der Großen Strafkammer wurde gestern gegen den Schumacher Wilhelm Autsch (Göritz) verhandelt, der gegen das letztgestellte Urteil Berufung eingelegt hatte. Das Gericht hatte ihn wegen Vornahme unzüchtiger Handlungen an Mädchen unter 14 Jahren und versuchter Notzucht zu einer Gesamtstrafe von 3 Jahren Zuchthaus verurteilt. Der Angeklagte protestierte gegen das Strafmaß im ersten Fall und bestreitet, im zweiten Fall Gewalt angewendet zu haben. Bevor das Gericht in die Verhandlung eintritt, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Dann erfolgte die Vernehmung des Angeklagten. Wilhelm Autsch ist am 4. März 1865 geboren und hatte sich zweimal verheiratet. Die Verbrechen die ihm zur Last gelegt sind, wurden von ihm in seiner Werkstatt zu Göritz begangen, als die betreffenden Kinder Stiefel bringen oder holen mußten. Die Rektoren, der Pfarrer und ein Lehrer aus Göritz bekunden, erst durch diesen Fall von der sittlichen Gefährdung der Jugend etwas gemerkt zu haben. Die Kinder seien von den Eltern gut erzogen worden, und erst in der Schule wurde bei der Vernehmung festgestellt, daß annähernd 60 Mädchen, davon 40 unter 14 Jahren, durch unflätige Redensarten oder unsittliche Handlungen belästigt wurden. Während seine Ehefrau nicht zu Hause war, hat der Angeklagte dann auch den Versuch gemacht, an einem 14jährigen Mädchen Notzucht zu begehen, indem er es an den Händen und Füßen fesselte und es mit Prügel bedrohte. Das Vorhaben des Beschuldigten wurde aber durch ein hinzukommendes Mädchen gestört. Nach der Beweisaufnahme erhielt Dr. med. Rein von der Irrenanstalt das Wort, der wohl eine Greisenhaftigkeit und moralische Gleichgültigkeit bei dem Angeklagten feststellte, aber im Übrigen der Meinung war, daß er für seine Verbrechen verantwortlich zu machen wäre. Der Verteidiger verlangte darauf Zubilligung mildernder Umstände für den Angeklagten und bat, ihm die erlittene Untersuchungshaft voll anzurechnen und die übrige Strafe zu schenken. Der Staatsanwalt betonte dagegen, von einem Geständnis des Angeklagten, das eine milde Verurteilung zulassen könnte, wäre keine Rede. Der Angeklagte hätte obendrein noch die Kinder beschuldigt, ihn zu seinem Verbrechen verführt zu haben. Der Schaden, den er angerichtet habe, wäre ungeheuer und eine Strafe von 3 Jahren Zuchthaus noch viel zu milde für seine schamlosen Verbrechen. Er beantragte, es bei der Strafe zu lassen und die Untersuchungshaft nicht anzurechnen. Das Gericht schloss sich nach einer längeren Beratung dem Antrag des Staatsanwaltes an und verwarf die Berufung. Wenn auch die Notzucht nur als versucht zu gelten hätte, so verdienten doch die anderen Schandtaten eine weit höhere Sühne, und das Gericht verurteilte den Angeklagten zu 3 Jahren Zuchthaus ohne Anrechnung der Untersuchungshaft.