Die Waldungen des Amtes Zehden gegen Ende des 18. Jahrhunderts
Neumärkische Zeitung 14. März.1931
Von Rudolf Schmidt, Eberswalde
Der preußische Geheime Ober- Finanz-, Kriegs- und Domänenrat Morgenländer hat im Jahre 1780 eine „Forstbeschreibung von der Neumark“ niedergelegt, die sich im Manuskript erhalten hat und uns sehr interessante Nachrichten vermittelt, die man sonst nirgends antrifft. Die Waldungen des Amtes Zehden bestanden damals aus drei Revieren: Lietzegöricke, Schönfließ und Zachow.
Durch die etwa ½ Meile lange und breite Lietzegöricksche Forst die vom Förster Borrmann zu Altlietzegöricke betreut wurde, ging der Schlübbefließ. Was ostwärts, jenseits der Schlibbe lag, hieß die Wildheide; diesseits lag der Brand und „die Kiebitz Grund“.
„Die Forst besteht aus Eichen und Kienen und längst des Fließes ist etwas von Elsenstrauch. Auch ist der Ort, der Sapatz genannt, welcher ungefähr 60 Morgen beträgt und an der Heide gelegen, welches aber zu Faschinen ausgehauen, davon die Stubben itzt wieder ausschlagen.“
Bauholz war damals kaum noch vorhanden, weil alles bei der Bruchentwässerung verbraucht wurde. „der Wuchs des Holzes ist schlecht, indem der Boden fast durchgängig sandig ist.“
Das Dorf (Alöt) Lietzegöricke hat das Aufhütungsrecht mit Rindvieh, das kgl. Vorwerk Großwubiser auch mit Schafen.
Gegen Erlegung eines Stammgeldes von 3 Pf. pro Taler erhalten ihr Bauholz die Dorfinsassen zu Niederwutzow, Cüstrinchen, Rüdnitz, und Mantel. Auch sind diese Siedlungen Heide- Einmieter und bezahlt jeder von Michaeli bis Ostern 18 Pf.
Ganz frei erhalten ihr Holz: je 6 Klafter Elsen und Kiennenbrennholz das Amt Zehden, 10 Klafter Kienen das kgl. Vorwerk Alt- Reetz, 19 Klafter das Kgl Vorwerk Großwubiser, 13 4/5 Klafter das Vorwerk Schukup und 3 Fuder Nutzholz das Vorwerk Großwubiser. Eine Schneidemühle bezahlt dem Amte Zehden jährlich 50 Taler.
Die Schönfließer Forst besteht aus vier Teilen. Zunächst das Schönfließsche Gehege, über welches der Förster Schulze gesetzt ist, grenzt an die Feldmark der Stadt Schönfließ, hat eine Länge von 2100 und eine Breite von 1100 Schritt. es enthält alte Eichen, Rot- und Weißbuchen, Elsen und Birken.
Vom Wartenbergschen Revier gehört nur der vierte Teil dem Staate, die anderen drei Teile gehören dem Gut Wartenberg. Es handelt sich bei diesem Walde größtenteils um „einen bewachsenen Hufenschlag“.
Das Gellnsche Revier, welches der Unterförster Matthes aus Gellen zu belaufen hat, wird in vier Teile geteilt:
A. die Jädickendorfsche, so genannten Stufenberge und Rollbusch mit gutem Kienenholz.
B. Durch den „alten Diedesweg“ teilt sich das Wädelsche Revier vom Gellnschen ab und grenzet an die Feldflur Rohrbeck. Ist größtenteils mit Birken besetzt.
C. das Gellnsche Revier fällt von dem Wädelschen in zwei Teile ab; 1. Die Grewings- Schraben grenzt an das Gellnsche Hopflankenfeld und die Seepfühle. Ist fast durchweg mit schönen Eichen besetzt. - 2. Der Gellnsche Seewinkel gehet vorlägst dem Wädelschen Mühlenfließ. Besteht aus guten jungen masttragenden Eichen.
Das Fittnitzsche Gehege.
Aufhütungsrecht mit Rindvieh, zum Teil auch Schafen, haben die Stadt Schönfließ, Jädickendorf, Butterfelde, Woltersdorf und Gelln. Ansehnliche Holzdeputate beleihen die Vorwerke Jädickendorf und Wädel, Amt Butterfelde, Vorwerk Wartenberg Amts Neudamm sowie der Wädelschen und Dölziger Müller. Als Holzablagen werden benutzt Ripperwiese und Zellin (Oder)
D. Das Görlsdorfsche Revier, über das der Unterförster Lehmann gesetzt ist, besteht aus.
1. Dem Tanger, liegt vorlägst dem obersten Lothstein an der Schwedter Grenze, mit schönen alten Kienbäumen.
2. Der Görlsdorfschen Heide mit Eichenholz.
3. Dem Bärwinkel.
Die Mast haben die Untertanen zu Görlsdorf und die dortigen Erbpächter Martin Rampel und Christian Wilcke.
Die Zachowsche Forst ist dem Förster Bölcker zu Zachow und den Unterförster Dewitz und Matthes unterstellt. Die Forstreviere hängen nicht zusammen.
1. das Zachowsche Revier grenzt an das Holz des Dorfes Altenkirchen und an Groß- Mantel.
2. Die Parchnitz an der Grenze mit Hohenlübbichow und dem Wasser, die Militze.
3. Die Zehdenschen Städtschen Berge, welche der Unterförster Dewitz zu Zehden zu belaufen hat, gehören zur Hälfte S.R.M; die andere Hälfte der Nutzung, sowohl an Mastung als Holzverkauf, gehöret dem Amtsstädtchen Zehden.
4. Das Rüdnitzsche Revier, welches die Wutzower Berge und die Hühnerpfühle in sich faßt, wird von dem Unterförster zu Rüdnitz belaufen.
In der Zachowschen Heide dient Heideeinmieter:
1. Der Pastor Evenius mit 1 Wagen, wöchentlich zweimal im Winterhalbjahr bezahlt inkl. Stammgeld 18 Gr.
2. Sechs Hausleute mit Karren, geben jeder 9 Gr. mit Stammgeld. Die Holzablage ist am so genannten Malchendamm am Bellinchener See.
Die Parchnitz „ist ein anmutiges Gebüsch“ und hat schöne Eichen, junge Weißbuchen und Haselstrauch. Die Hütung stehet dem Amte Zehden allein zu. Das Rüdnitzsche Revier hat Eichen, Birken, Kienen und Elsen und etwas Weißdorn. Nur bei der Feldschäferei und Kieckebusch stehen ein paar „Streiche Kienen beisammen.“ Außer dem von Bornstädt auf Cüstrinchen, welcher 12 Fuder Strauchholz gegen Erlegen des Stammgeldes erhält, sind keinerlei Holzungsberechtigte vorhanden. Die Holzablage befindet sich gleich beim Dorfe Rüdnitz. Wie hat sich doch seitdem „die Holzung“ im Oderbruch so ganz verändert.