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Landsberg a.Warthe
(Gorzów Wielkopolski)
Aus der Geschichte der Stadt Schönfließ
Neumärkische Zeitung  7. April 1931

Die Stadt Schönfließ hat in alter Zeit in der Geschichte der Mark eine wichtige Rolle gespielt. Als wesentliche Grenzstelle gegen Pommern erhielt sie von den Landesherren bedeutende Vergünstigungen und gelangte im Mittelalter zu Wohlstand, den leider der dreißigjährige Krieg und die Unglücksjahre 1806/07 vernichteten.
Einen interessanten Einblick in die Stadtverwaltung vor 230 Jahren gewährte das 1698 abgefaßte rathäusliche Reglement.
An der Spitze der Stadtverwaltung standen ein achtgliedriger Magistrat, regierender Bürgermeister, der Prokonsul, der Richter, der Kämmerer, der Stadtschreiber und drei Senatoren. War eine Stelle des Rats erledigt, so sollte der Magistrat einige möglichst in Schönfließ ansässige, „gelehrte und geschulte Leute, welche um das Gemeinwesen sich bereits verdient gemacht haben“, der Regierung zur Wahl vorschlagen. Da die Stadt schon 1698 verarmt war, erhielten die Magistratsmitglieder keine eigentliche Besoldung. Der Kämmerer verteilte an alle Ratsmitglieder nur zwei Wispel Malz, den Pachtzins aus der Stadtmühle. Der Bürgermeister erhielt davon acht Scheffel und jedes andere Ratsmitglied fünf Scheffel. Der Richter bekam ferner von jedem Gerichsgefälle über drei Taler einen Taler und sonst den Vierten Teil der Gefälle. Nach einem 1678 zwischen Magistrat und Bürgerschaft abgeschlossenen Prozeß waren die Magistratsmitglieder von Dienstfuhren und Einquartierung befreit. Wenn aber eine ganze Kompanie in Schönfließ Quartier nehmen sollte, wurde nur Bürgermeister und Stadtschreiber verschont. Der Kämmerer hatte die Pflicht den Deichselzoll (im Besitz der Stadt seit 1483), die städtischen Mieten und Pachten, die Gerichtsgebühren, die Bürgergelder und das Kaufgeld von dem Goschwinschen Bauerhofe gewissenhaft zu vereinnahmen. Der Stadtschreiber mußte die Gerichtsprotokolle und Kontrakte niederschreiben, sowie die Magistratsregister und Archive in Ordnung halten. Die Ratsitzungen fanden regelmäßig montags und donnerstags statt und zwar im Sommer um 8 Uhr, im Winter aber um 9 Uhr.
Dem Magistrat zur Seite standen sechs Haupt- und Viertelsleute (gleichsam als Stadtverordneten). Von diesen hatte zwei das Backen und Schlachten bei den Bürgern zu überwachen. Im Jahre 1698 bewilligte der Rat der Bürgerschaft noch eine weitere Vertretung bei der Stadtverwaltung. Die Bürgerschaft durfte nämlich dem Magistrat 18 Männer vorschlagen, aus deren Mitte der Rat sechs Herren als Geschworene auswählte. Schied einer von diesen sechs aus, so wählte der Rat aus drei von der Bürgerschaft Vorgeschlagenen einen neuen Geschworenen. Besonderen Wert legte die Stadtverwaltung schon damals auf die Erhaltung der Stadtmauer.
Indem rathäuslichen Reglement heißt es darüber: „Da die von den Vorfahren mit großen Kosten aufgeführten Mauern und Stadttore zu der Stadt Zierde und denen sämtliche Einwohner zur Sicherheit ist, so müssen E. Rat, Haupt- und Viertelsleute wie auch Geschworenen vor allen Dingen dahin sehen, daß selbige in ihren Würden erhalten und an denen Orten, da sie einfallen, durch eine von der Bürgerschaft mit Vorwissen des Steuerkommissars dazu entsandte Kollekte, von welchen die Ratsmitglieder auch nicht zu befreien seien, ohne Verzug wieder aufgerichtet und verbessert werden. Wie es eine ganz unverantwortliche und höchst strafbare Sache sein würde, wenn einer oder der andere die Steine davon wegführen und zum Bau seiner eigenen Häuser, Stallungen oder Scheunen zu verwenden sich unterstehen sollte.“ Jeder Bürger besaß in der Stadtforst für den eigenen Haushalt die Holzgerechtigkeit. Er durfte aber nur auf den vom Magistrat bezeichneten Kaweln Holz fällen. Der Bürgerschaft war außerhalb der Laichzeit auf beiden Stadtseen die Fischerei mit allen Fischzügen gestattet. Das Rohr der Stadtseen blieb aber der städtischen Kämmerei, die damit die Ziegelscheunen decken ließ. Die Erde zur Ziegelei konnte dem Grund und Boden der Ackerbürger entnommen werden. Dafür erhielt der Besitzer von jedem Brande 300 Stück Mauersteine unentgeltlich. Die Bürger aber mußten für ihren Bedarf den Lehm aus der Stadtfreiheit nehmen, wo genügend vorhanden war. Die Stadt beanspruchte damals den Grund und Boden vom Faulen Bruch. Jedoch waren die Besitzrechte der Stadt sehr umstritten. Zu Schönfließ gehörte in jener Zeit noch ein Drittel des Dorfes Gossow, das die Stadt von dem Landvogt Paul Eglinger gekauft hatte. Deshalb konnte die Stadt in jedem dritten Jahre den Schulzen zu Gossow wählen. „bei dem Hegeding oder bei Einnehmen der Pachte zu Gossow steht es den Ratsmitgliedern frei, einmal im Jahr samt und sonders hinzureisen und zwei Taler Zehrungsgeld aus der Kämmereikasse“ zu entnehmen. - W.-