Niederlegung des Dorfes Häuschenwerder.
Neumärkische Zeitung 13.Oktober 1927
Feuerbrunst im Jahre 1827
Häuschenwerder, eine Warthebruch- Kolonie, wurde angelegt mit 10 Siedlungsstellen zu je 4 Morgen, auf denen die angesetzten Kolonisten ein kärgliches Dasein führten. Sie hatten der Herrschaft zu Lousia „alljährlich vom 1. April bis 1. Oktober wöchentlich zwei Tage und vom 1. Oktober bis 31. März wöchentlich einen Tag mit der Hand von Sonnenauf- bis Untergang bei eigener Kost zu dienen.“ Jeden Winter mußten sie ein Stück selbstgesponnenes Garn gegen Bezahlung eines Groschens abliefern. Hierfür waren drei Morgen Land zinsfrei. Für den vierten Morgen waren jährlich 12 Groschen Pacht zu entrichten. Alle Arten Getreide waren verbunden für die Herrschaft um den 15. Scheffel zu dreschen. Sie hatten sich auf Befehl jederzeit zur Arbeit zu stellen und waren gewissermaßen die Tagelöhner des Gutes. In der Nacht vom 30. zum 31. Mai 1827 brach ein gewaltiges Schadenfeuer aus und legte das ganze Dorf in Asche. verschont blieben nur die Häuser Nr.9 und 10, die abseits der übrigen Lose lagen. Der Feuerherd konnte sich schnell ausdehnen, da die Gebäude mit Rohr oder Stroh gedeckt und dicht beieinander gebaut waren. Das Protokoll des Patrimonialgerichts zu Lousia vom 5. Juli 1827 besagt folgendes: „Da es notwendig, daß denen Abgebrannten in Häuschenwerder Baustellen angewiesen werden, wo sie ihre neuen Gebäude errichten sollen, daß es gesetzwidrig ist, sie auf den alten Baustellen wieder so enge zusammen zu bauen, als sie gestanden haben, so war hierzu Termin angelegt und es fanden sich der Vorladung gemäß auf der Brandstelle die abgebrannten Wirte ein.“ Das gesamte Gelände der Gemeinde wurde neu eingeteilt. Um für die Zukunft die schnelle Ausdehnung eines Brandes zu unterbinden, wurde nachstehende Bestimmung getroffen: „Der Aufbau der neuen Gehöfte erfolgte in der Mitte der Breite jeden Loses an jeder Seite gleichweit von der Grenze des Nachbarn entfernt. Wie weit ein jeder vorne oder hinten bauen will, hängt von eines jeden Willkür ab, jedoch müssen die Gebäude mindesten 3 Ruthen vom Wege abstehen.“
Trotzdem sämtliche Besitzer mit ihren Gebäuden gegen Feuergefahr versichert waren, machte der Wiederaufbau große Schwierigkeiten. Die Feuerkassengelder reichten zum Neubau nicht aus. Die Beschaffung von Darlehen, die fast von allen Abgebrannten benötigt wurden, war nicht leicht, da ja zunächst das zugeteilte Land keine genügende und ausreichende Sicherheit für den Darlehensgeber bot. Teilweise fehlte es auch den Kolonisten an Lust und nötigem Eifer um das Fortschreiten des Neubaues zu fördern. Denn noch im Jahre 1829 tauschte der Besitzer des Loses No: 2 Gottlieb Wichmann sein Grundstück gegen das des August Harig in Savannah aus und überläßt dem Letzteren die ihm zustehenden 84 Taler Feuerkassengeld und sämtliche Bereits auf der Baustelle befindlichen Baumaterialien. Auch der Besitzer des Hofes No: 7 hat im Juli 1828 mit dem Bau noch nicht begonnen. Er verkaufte die Baustelle und die schon angeschafften Materialien an den Stellmacher Karl Harig aus Corsica. Brände scheinen damals des Öfteren vorgekommen zu sein. Der Gerichtsmann Melchert aus Häuschenwerder zeigt am 22. Juli 1830 an, daß ihm der Conducteur Schröter in Kriescht erklärt habe: „bei dem Brande in Kriescht wären ihm die Vermessungsregister und die Papiere über die Neueinteilung von Häuschenwerder weggekommen und wegen Augenschwäche könne er sie jetzt nicht wieder herstellen.“ -Hoffmann-