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Landsberg a.Warthe
(Gorzów Wielkopolski)
475 Jahre brandenburgische Neumark
Neumärkische Zeitung  23. Februar 1929

Eine Erinnerung, an den am 22. Februar 1454
zu Cölln abgeschlossenen Verpfändungsvertrag,
zwischen dem Deutschen Ritterorden
und dem Kurfürsten Sigismund.

Im Jahre 1402 hatte der Deutsche Ritterorden vom Markgrafen von Brandenburg die Neumark für 63 200 ungarische Gulden gekauft. In einer Urkunde vom „St. Michaelistage“ 1402 bekennt Sigmund als Markgraf von Brandenburg, daß er „recht und redlich verkauft dem ehrsamen, andächtigen Bruder Conrad von Jungingen, Hochmeister des Ordens der Brüder des Hospitals Sante Maria des dutschen Huses von Jherusalem und seinem Orden unser Land, die Nuwe Marke obir der Oder, mit aller Mannschaft, Städten, Festen usw.“.
Diese Erwerbung war damals für die Erhaltung des Deutschtums in der Neumark und in Preußen von ungeheurer Bedeutung. Hätte der Orden die Neumark nicht gekauft, wäre dieses wichtige Land in polnische Hände geraten. Der Deutsche Ritterorden schuf sich mit dieser Erwerbung eine wichtige Landbrücke aus Deutschland nach dem Stammlande des Ordens, das von den Polen stark bedrängt wurde. Um sich den Besitz der Neumark zu sicher, mußte der Orden 1409 und 1410 noch je 40 000 Gulden an Siegmund zahlen. Über 50 Jahre war der deutsche Ritterorden Herr der Neumark. Dann aber zwang ihn die Geldnot, dieses wertvolle Land an den Markgrafen von Brandenburg zu veräußern.
Seitdem die Hohenzollern Markgrafen von Brandenburg waren, bemühten sie sich die Neumark wieder mit der übrigen Mark zu vereinen. Am Anfang des Jahres 1454 hatten diese Bemühungen endlich Erfolg. Die preußischen Landstädte waren gegen die Ordensritter, die unter sich uneinig waren, wegen zahlreicher Bedrückungen aufsässig geworden und neigten sich zur polnischen Krone hin. Da suchte der Orden beim Kurfürsten von Brandenburg Hilfe. Dieser unterstützte den Orden auf alle Art, gewährte ihm besonders reichliche Geldmittel. Dafür verpfändete der Orden die Neumark. Am 14. Februar 1454 gab der Hochmeister des Ordens dem Landkomtur von Sachsen, Friedrich von Polentzk, eine Vollmacht, beim Markgrafen Friedrich II. „des Ordens Gelegenheit vorzubringen“.
Schon acht Tage später, am 22. Februar, schließt Friedrich von Polentzk im Auftrage seines Hochmeisters mit dem Kurfürsten zu Kölln an der Spree einen förmlichen Verpfändungsvertrag ab. Darin heißt es, der Markgraf soll für die Summe von 40 000 rhein. Gulden die „Nuwe Marck uber Oder“ mit allen Schlössern und Städten, nebst allen Nutzungen, Zinsen, Renten, Gerechtigkeiten und allen Zugehörungen, Geistlichen und Weltlichen, ohne alle Ausnahme an sich nehmen, von Herren, Mannen und Städten sich huldigen, Treue, Gewähr und Gehorsam angeloben und versprechen lasse, von ihm und seien Erben nicht wieder abzutreten oder einen anderen Herrn im Lande aufzunehmen, es sei denn, daß ihm oder seinen Erben die genannte Summe minder genügend und wohl zu Dank zurückgezahlt werde. Dem Markgrafen stehe es zu, überall sein Banner auszuhängen und damit Land und Leute, Schlösser und Städte zu verteidigen, zu schützen und zu schirmen wie andere seine Herren, Mannen und Städte in der Mark Brandenburg.
Schon am 5. April 1454 nahm der Kurfürst  zu Landsberg von allen Rittern und Städten der Neumark die Huldigung entgegen. Zunächst übernahm der Kurfürst die Neumark als Pfand. Aber schon am 19. September 1455 überließ der Orden dem Markgrafen für „die merklichen Dienste, Guttaten, viele Mühe, Zehrung, Kosten und Schaden, die er um des Ordens Besten willens in den Kriegsnöten getan, vorgenommen und nützlich bewiesen habe, die Neumark über Oder.. zu rechtem Erbe, Erblich“, aber mit der Einschränkung, die Neumark nach des Kurfürsten Tode zurückkaufen zu dürfen. Bei den mißglückten politischen und geldlichen Verhältnissen des Ordens ist dieser Fall nicht eingetreten. Damit blieb die Neumark seit 1454 dauernd mit der Mark Brandenburg verbunden. -P.W.-