Das Wollspinnhaus zu Landsberg
Neumärkischen Zeitung 27. November 1934
Am 24. Dezember 1754 stellte der Zeugfabrikant Johann Christian Simonis zu Landsberg (Warthe) das Gesuch, ihm das in der Mühlenvorstadt mit königlichem Gelde auf dem Gebiet des Magistrats neu erbaute Wollspinnhaus von acht Stuben und acht Kammern nebst dem dabei befindlichen wüsten Platz erb- und eigentümlich zu überlassen. Simonis erbot sich, diesen wüsten Platz auf seine Kosten einzäunen und zu einem Garten herrichten lassen. In das Haus wollte er acht auswärtige Wollspinnerfamilien aufnehmen, denen er beständig Arbeit zu geben versprach. Würde ihn eine Familie verlassen, würde er eifrige Sorge tragen, diese sofort durch eine neue zu ersetzen. Sein Versprechen wäre, dieses Haus immer vollzählig für seine Wollspinnerei zu erhalten, es würde von ihm stets in gutem baulichen Zustand bewahrt, die Feuerkassengelder zu rechten Zeit entrichten, auch die Kosten zur Beschaffung fremder Familien ratsam aufgewandt werden.
Mit großen Schwierigkeiten war das Heranziehen solcher auswärtiger Wollspinnerfamilien verknüpft. Diesen Familien waren zu ihrer Unterstützung und desto besserem Unterhalt kleine Gärten anzuweisen. Der Magistrat hatte den Wüsten und sandigen, hinter dem Wollspinnhaus gelegenen Platz bis an die Küstriner Straße hierzu in Vorschlag gebracht. Simonis hatte bisher seine Zeugfabrik mit ziemlichem Erfolg betrieben. Er ließ Serge (geköpertes Seidengewebe), Kamelott (leinwandartiges Gewebe aus Seide und Halbseide), Kalmanken (wollene Stoffe) und Flanelle (leinwandartige Gewebe aus Streichgarn) verfertigen, hatte auch nach auswärts ziemlichem Absatz erlangt. Das war es eben, weshalb ihm auch das neu erbaute Wollspinnhaus eingeräumt wurde. Man wollte diese Art Fabriken in größere Aufnahme bringen und durch möglichst viel auswärtigen Wollspinner für immer größere Verbreitung und Ausdehnung dieses Erwerbszweiges sorgen. Damit verschaffte man dem Staat auch neue Einnahmen und hob seine Finanzen. Simonis durfte aus diesem Grund dieses Haus auch für seine andere Zwecke benutzen, sonst musste er es sofort verlassen und in andere Hände übergeben.
Das Haus war vollständig befreit von allen Lasten, damit ein ersprießlicher Betrieb darin vonstatten gehen konnte. Am 21. Januar 1755 wurde der ganze Plan von Friedrich II., dem Großen, genehmigt und am 6. März wurde der Wert des Hauses auf 500 Taler veranschlagt. Simonis hatte mit 2 Prozent, also 10 Taler jährlich, diese ganze Summe zu verzinsen.
So wurde schon damals für Hebung der Industrie gesorgt.