Reinlichkeit ist eine Zier...
Etwas von der Landsberger Straßenreinigung zur Zeit des Alten Fritz
Neumärkische Zeitung 6. Juni 1930
Fast ebenso regelmäßig wie der Finanzamtsbote seine „beliebten“ Steuerzettel in unsere Wohnung bringt, erscheint auch in den Straßen unserer Stadt die Straßenreinigungskolone, die mit Besen und Schippe dem Schmutz zu Leibe geht und dafür sorgt, daß es in unserer Stadt immer recht nett und sauber aussieht. Aber das war nicht immer so. Zum Beispiel kurz vor Ausbruch des Siebenjährigen Krieges sah es in Landsbergs Straßen - gelinde gesagt - grauenvoll aus. Damals waren die Anlieger der Straßen und Gassen verpflichtet, daß Pflaster - soweit überhaupt ein solches vorhanden war - zu säubern. Selbstverständlich, daß man diese vom Magistrat gemachte Verfügung möglichst aus dem Weg ging und nicht fegte. Andere Leute wieder fegten wohl, ließen aber den Kehricht einfach auf der Straße liegen. Viehhalter schafften den Mist aus den Ställen ebenfalls auf die Straßen, weil die Höfe in der Stadt, genau wie heute auch noch, nur wenige Quadratmeter groß waren, und ließen ihn dort acht, vierzehn und mehr Tage liegen, so daß die Straßen ganz „lieblich“ dufteten und auch sonst alles andere als schön aussahen. Ganz besonders „schön“ muß es an der „Mauer“ ausgesehen haben. Jedenfalls kamen an den Magistrat der Stadt Klagen über Klagen, und eines schönen Tages fuhr dann der „Magistratu“ mit einem kräftigen Donnerwetter in Gestalt eines „Modder - Reglements“ vom 2. Januar 1756 dazwischen. Unterzeichnet war das Reglement vom Chef der Garnison, Generalmajor von Oerzen, und den „Burgemeistern und Rath“ Lange, Kreye, Liebenthal, Clar, Altmann, Trist, von Oginsky, Kletke, Schleker und Scheden. Eine „Hochpreisliche Neumärkische Krieges - und Domainen- Kammer“ hatte ebenfalls ihre Zustimmung gegeben. Die Leitung und Aufsicht über die Ausführung des Reglement hatte Bürgermeister Trift, der für die nötigen Anstalten zur Erfüllung des Reglement zu sorgen hatte, ohne damit aber das „Collegium“ zu behelligen. Das Reglement sagte in seinen wichtigsten Teilen (man beachte die Schreibweise und den Stil!):
„Alle publice Plätze, sowie den Markt, als die Stadttore, die große Warthe - Brücke, und die verdeckte Canäla lässet der Magistrat alle Sonnabend durch Dienstleute fegen, und den zusammen gebrachten Modder durch den publicen Modderführer, welcher auf Kosten der Cämmerey - casse unterhalten wird, wegbringen.“
„Ein jeder Bürger und Einwohner ist schuldig, alle Sonnabend, und zwar von Michaelis bis Ostern annoch abends vor 4 Uhr, Ostern bis Michaelis aber vor 6 Uhr das Steinpflaster vor seinem Hause, und den halben Fahrdamm, wie auch den Rinnstein, soweit sein Haus gehet, kehren, aufräumen, und den Modder auf einen Haufen bringen, auch solchen entweder sogleich, oder doch höchstens den darauf folgenden Montag wegschaffen zu lassen. Bey harten Frostwetter aber müssen wenigstens die Rinnsteine aufgehauen, und aufgeeiset werden, damit bei erfolgenden Dauwetter das Wasser gehörig ablaufen könne; zu dem Ende hiermit ein vor allemal festgesetzt wird, daß in Ansetzung derjenigen Häuser, worin die Eigentümer nicht selbst wohnen, der Mietsmann, so unterwärts von heraus die größte Stube besitzen, für den Wirth zu halten, und von demselben alles das zu fordern, was in diesem Reglement enthalten, damit hierüber zwischen den Miethsleuten kein unnützer Streit entstehen möge.“
„Es soll sich niemand, weder Bürger, noch Soldat unterstehen, einige Uneinigkeiten aus seinem Hause oder Quartier, auf die öffentlichen Straßen auszugießen oder auszuschütten; wann aber der Mist aus denen Häusern, so keinen Hofraum haben, und wo derselbe nicht gleich vom Hofe weggefahren werden kann, ausgetragen wird, so muß doch solches nicht eher geschehen, als bis zugleich der Fuhrmann bei der Hand ist, damit er sogleich aufladen und weggefahren werden könne, und also niemals einen Tag über am wenigstens des Sonntags auf der öffentlichen Straßen liegen bleiben dürfe.“
Für die Herren Dragoner waren ebenfalls ganz scharfe Bestimmungen vermerkt, „wo wieder sich alsdann der Dragoner bei Spießruthen - Strafe nicht opponieren soll“. wer von den Bürgern seinen „Modder“ zwischen Sonnabend und Dienstag nicht weggebracht hatte, „so soll derjenige jedes Mal zwey Groschen zur Armen - Kasse erlegen und seines Mistes verlustig gehen“. Die an der Stadtmauer wohnenden Wirte, die ihren „Modder“ mit Vorliebe an der Mauer abschütteten, wurden sogar mit einer Strafe von zwei Reichstalern bedacht. Ganz besonders wurde den Anwohnern der Zantocher Vorstadt ans Herz gelegt, eine „reinliche Passage“ zur Konkordienkirche zu schaffen.
Wenn man nun noch hört, daß zur Befolgung dieses „Modder- Reglements“ von den Dragonern an jedem Dienstag eine Straßenpatrouille herumgeschickt wurde, so läßt sich ohne weiteres annehmen, daß die Straßen Landsbergs ein ganz manierliches Aussehen gehabt haben müssen. Positives freilich weiß man nicht; denn darüber schweigt sich die Chronik aus. Und außerdem brauste kaum ½ Jahr später nach der Bekanntgabe des „Reglements“ der Siebenjährige Krieg über die preußischen Lande, der alle schönen „Reglements“ über den Haufen geworfen haben wird. Trotzdem; das „Reglement“ beweist, daß man auch schon im 18. Jahrhundert in Landsberg etwas von Straßenhygenie wußte und die Reinlichkeit schätzte.
-K.W.-