675 Jahre Stadt Landsberg a.W. (Schluß)
Neumärkische Zeitung 4.Juli 1932
Nur wenig Licht fällt aus den Bestimmungen der Gründungsurkunde auf den wirtschaftlichen Charakter der Stadt. Das sie Sitz von Handel und Gewerbe sein soll, die doch recht eigentlich das Gesicht der deutschmittelalterlichen Stadt bestimmen, erfahren wir nur so nebenbei gelegentlich der Festsetzung der zeitlich begrenzten Steuerbefreiungen und des Maßes der Abgabe an den Landesherrn und den Schultheißen. Wir werden hierbei jedoch berücksichtigen müssen, daß in den Gründungsurkunden der Zeit nur alle die Punkte schriftlich fixiert wurden, über die späterhin irgendwie Streit entstehen konnte, die vor allem in irgendwelchem Maße von der Norm abwichen, während alle anderen, schon durch Herkommen gesicherten Regelungen besonderer Hervorhebung nicht bedurften. Von Bedeutung ist jedenfalls die Erwähnung des Marktrechts, der Teilung der Marktgefälle und vor allem die ausdrückliche Verweisung auf das deutsche Recht, das eine Regelung der Gerichtsbarkeit, der Markt- und Gewerbepolizei und der Städtischen Verwaltung nach bekanntem deutschen Muster in sich schloß.
Aber noch eine weitere Festsetzung desselben Jahres und wohl auch Tages, die sich zwar nicht in der Gründungsurkunde selbst, sondern in einer besonderen selbstständigen Urkunde findet, bedarf stärkster Beachtung. In ihr bekundet der Markgraf, daß er eine Niederlage bei Landsberg gestatten wird, wenn er selbst, der Schultheiß und die Bürger dies für zweckmäßig halten werden. Zu beachten ist hierbei, daß die Niederlage nicht sogleich errichtet wird, sondern daß ihre Einrichtung nur in Aussicht gestellt wird. Was haben wir unter dem Begriff des Niederlagsrechts zu verstehen? Seine Verleihung gibt anfangs der betreffenden Stadt die Berechtigung, alle ankommenden Kaufmannsgüter anzuhalten, anzukaufen und auf eigenen Wagen oder Schiffen weiterzuführen; späterhin findet eine Milderung dieser harten Bestimmung statt; der ankommende Fremde braucht nun seine Ware nur noch drei Tage lang den Stadtbürgern zum Kauf vorlegen, dann kann er sie für eigene Rechnung weiter befördern. Es leuchtet ein, daß ein derartiges Vorrecht, das in unserem Bezirk nur noch Frankfurt (Oder) zugebilligt wurde, in den Händen einer zielbewußten Stadtleitung ein äußerst wertvolles Instrument sein mußte, mußte die Entwicklung doch notwendig zu einer allmählichen wirtschaftlichen Überflügelung aller konkurrierender Städte und zu einer wirtschaftlichen Vormachtstellung in einem weiten Gebiet führen. Den Zwangskurs einer derartigen späteren Stadtentwicklung erkannten die Askanier zweifellos schon 1257 klar, als sie dieses Recht erst in Aussicht stellten; er war von ihnen sogar beabsichtigt, und zwar aus den Eingangs schon gekennzeichneten Gründen militärisch- politischer Natur, die sich weiter auf die gleichfalls bereits erörterte schon bestehende günstige Verkehrslage der Stadt als Straßenkreuzungspunkt stützte. Wir dürfen auch annehmen, daß Landsberg das Niederlagsrecht noch im Kolonisationszeitalter selbst erhalten und genützt hat; ich vermute spätestens 1267, nach Ablauf der Freijahre, wenn auch urkundliche Nachrichten hierüber fehlen. Hierauf gründet sich die spätere Wohlhabenheit der Stadt.
So war denn in kürzester Frist der noch kurz zuvor namenlose Straßenkreuzungspunkt zu einer militärischen Festung ersten Ranges und zugleich zum ersten politischen und wirtschaftlichen Mittelpunkt des neuen askanischen „Landes über Oder“ erhoben. In der Folgezeit hat Landsberg jedoch diese Vorrangstellung nicht zu behaupten vermocht. Die allgemeine politische und militärische Entwicklung verlief anders. Seine klare Herausbildung als Mittelpunkt der ganzen Landschaft, die augenscheinlich beabsichtigt war, erfolgte nicht mehr, sie blieb im ersten Entwicklungsstadium stecken. Fast scheint es so, als ob der deutsche Orden nach dem Erwerb der Neumark im Jahre 1402 eine ähnliche Politik aus Gründen trieb, die hier nicht mehr erörtert werden kann. Zu einer klaren Linienführung und zur Durchsetzung einer etwaigen derartigen Absicht, ist es aber auch dann nicht gekommen.
Aus den erörterten Gründen war das Gesicht der jungen Stadt ein vermutlich recht nüchternes; militärische und wirtschaftliche Faktoren gaben den Ausschlag. Einen gewissen nüchternen Ausdruck hat das Stadtantlitz auch in den folgenden Jahrzehnten, ja während des ganzen Mittelalters behalten. Eine Pfarrkirche hatte die Stadt zwar schon im Gründungsjahre sicherlich aufzuweisen, auch drei Kapellen entstanden wohl schon bald vor ihren Toren. Ein eigenes Kloster oder gar mehrer hat sie aber nie beherbergt. Nur der Pfarrer von St. Marien hat mehrfach eine besondere Stellung zum Landesherrn inne, die ihn aus der Menge seiner Amtsbrüder heraushebt. So ist schon 1297 der Pfarrer und Probst Hermann markgräflicher Kaplan. Noch im Laufe des Mittelalters erhält ferner die einstige St. Georgenkapelle den Rang einer zweiten Parochialkirche. Damit ist aber auch die Entwicklung des geistlichen Wesens der Stadt vorgezeichnet und im Wesentlichen abgeschlossen.
Noch nicht vollendet war aber mit der Stadtgründung die militärische Sicherung des platten Landes. Inder Folgezeit werden in den nahe gelegenen Dörfern daher Ritter angesetzt und mit Lehen ausgestattet, so in Kladow fünf, in Gralow und Lorenzdorf je vier, in Zanzin drei und im entfernteren Kammin und Marwitz gleichfalls je drei. Bis 1265 war die militärische Bedeutung Landsbergs im Großen und Ganzen dieselben geblieben, dann aber beginnt ihr langsames Abgleiten. Markgraf Konrad erobert die feste Burg Zantoch und hat damit den wichtigsten militärischen Punkt in der Hand. Durch Vereinbarung mit Herzog Boleslav kommt es bald darauf zwar zum Schleifen von Zantoch, auch von Driesen, doch wiederum geht die hierdurch geschaffene gute Position für Landsberg verloren, da Boleslav Zantoch nach wenigen Monaten der Verabredung zuwider abermals befestigt. Dann setzt ein Wechselspiel um den Besitz Zantochs ein, das aber bald nicht mehr die Bedeutung hat, die ihm anfangs zukam. Die militärische Sicherung der Neumark erfolgte auf neuen Wegen; auch Landsberg verliert seine Sonderstellung, wenn auch die askanischen Markgrafen ihr Interesse der Stadt erhalten, wahrscheinlich vorsorglich, um bei einer unvorhersehbaren anderweitigen politischen Entwicklung auf Landsberg zurückgreifen zu können. Leider muß ich es mir versagen, an diesem Ort auf die Entwicklung der Verhältnisse einzugehen.
Von all der Herrlichkeit, die man sich bei Anlegung der Stadt für sie versprach, verblieb nur die Stellung Landsbergs als Mittelpunkt des gleichnamigen Vogteibezirks und sein wirtschaftlicher Aufschwung. Letztere zu stärken, blieb die Askanier in jener immerhin noch unsicheren Übergangszeit steht bemüht. Am 20. Juli 1278 verleihen sie der Stadt alle Zinsen aus den Weinbergen, Hopfengärten, Gemüsebergen und Gemüsegärten zum alleinigen Stadtnutzen. Schon vorher hatte Otto III. der Stadt die mit Wiesen und Gehölzen bestandene Insel, d.h. das Bruch, zwischen den Dörfern Loppow und Gennin überlassen. 1278 erfahren wir ferner, daß in Landsberg Jahrmärkte abgehalten werden. Die aus ihnen fließenden Einkünfte, dazu 4 Hufen Land und 3 Pfd. Einnahmen aus den Wertzinsen werden der Stadt gleichzeitig zugewiesen. Noch weitere recht wesentliche Gerechtigkeiten fallen der Stadt noch während der Askanierzeit zu, so am 20. Mai 1316 das Recht der Erhebung eines Zolls von 1 brandenburgischen Pfennig für jedes Pferd, das den im Warthebruch gelegenen Damm passiert, und am 8. April 1317 wird ihr die alleinige Zuständigkeit der eigenen Gerichte für Streitigkeiten der Bürger zugesichert. Schließlich erhält die Stadt am 6. August 1319 das Dorf Glinick, das heutige Altensorge. Damit ist der Boden für die spätere Landerwerbs- und Wirtschaftspolitik der Stadt zum ersten Male geebnet. Daß der wirtschaftliche Aufstieg Landsbergs schon begonnen hat, ersehen wir auch daraus, daß wohlhabende Bürger hier wohnen. Hier müssen wir diesen Überblick abbrechen, wenn auch noch vieles hervorzuheben wäre. Wir begnügen uns mit dem kurzen Hinweis, daß seit etwa 1292 und noch mehr gegen Ende der Askanierherrschaft der wirtschaftliche Aufstieg Königsbergs beginnt, das seitdem die politische Führerrolle unter den neumärkischen Städten übernimmt. An seiner Stelle tritt später Soldin und im 16. Jahrhundert Küstrin. Einen politischen oder militärischen Vorrang hat Landsberg daher nicht mehr gewinnen können. Seine große Zeit nach dieser Richtung lag im Wesentlichen vor 1292, in der allerersten Zeit seiner Entwicklung.
In der Geschichte unserer Heimatstadt Landsberg tritt uns somit ein Städteschicksal eigener Art entgegen. Die Warthestadt hat nie die äußere Abrundung durch eine auf der landespolitischen Lage basierende landespolitische Heraushebung aus dem Kreise der konkurrierenden Nachbarstädten erfahren, die schimmernden Glanz verleiht und unwillkürlich die Aufmerksamkeit jedes auch nur flüchtigen Gastes auf sich lenkt, obwohl sie darauf anfänglich mit Recht Anspruch erheben konnte. Der anschwellenden Knospe wurden die erforderlichen Nährstoffe entzogen, bevor sie zur ersten, wenn auch noch schüchterne Blüte aufbrechen konnte. So ist Landsberg in gewissem Umfang ein neumärkisches Aschenbrödel geblieben, mochte auch seine wirtschaftliche Entwicklungszeit seiner Gründung eine im Ganzen stetige - zeitweilige Rückschläge entstellen das Gesamtbild nicht - und recht günstige sein. Diese Unausgeglichenheit bildet auch heute noch einen mitbestimmenden Zug seines Gesichts; unwillkürlich vermißt sein Besucher wie sein Einwohner die wohltuende Synthese, die andernorts wenigstens in der Vergangenheit ausgebildet werden konnte. Diese Gedanken erstmalig kurz zu streifen, war der Zweck dieser Zeilen, die der Stadt am Tage des 675. Wiegenfestes auf den Gabentisch gelegt werden sollten.