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Landsberg a.Warthe
(Gorzów Wielkopolski)
Die große neumärkische Kirchenvisitation 1693/94
Neumärkische Zeitung  30.April 1932

Ein heimatgeschichtlicher Beitrag zum Beginn
der Generalkirchenvisitation im Kreise Friedberg.

Die für den Mai dieses Jahres im Kreise Friedeberg geplante General- Kirchenvisitation erinnert den Kenner der Heimatgeschichte an Berichte über frühere umfangreiche Visitationen in der Neumark, unter denen die in den Jahren 1693/94 durchgeführte wohl die wichtigste gewesen sein dürfte. Sie begann im Königsberger Kreise und wurde nach Osten hin fortgeführt. So wurden am 15. September 1693 die Parochie Sellin, am 23. November Landsberg und Wepritz am folgenden Tage Gralow, am 6. April 1694 Mansfeld, am 8. April Netzbruch und am 15. April Friedeberg besucht.
Der Lehnssekretär bei der neumärkischen Kammer in Küstrin, Johann Matthias Polenius, der Regierungsrat Franzikus Dreyer aus Küstrin und der für den zu visitierenden Ort zuständige Inspektor (Superintendent), für Landsberg und Friedeberg, die damals noch eine Inspektion bildeten, Samuel Richtsteig zu Landsberg, waren die „Kurfürstlich brandenburgischen zu diesem Visitationswerke verordnete Kommissari“.
Nach erfolgter Visitation wurden in den nächstgelegenen Städten die Protokolle darüber aufgenommen, für Mansfeld in Friedeberg, für Netzbruch in Driesen usw. Aus diesen „Matrikeln“ erfahren wir zunächst, welche Mater- und Filialkirchen zur Parochie gehörten, wem das Patronat zustand, ob den adligen Grundherren, zuweilen drei, vier oder fünf wegen der Gutsahnteilen (so sind z.B. bei Mansfelde als Patrone angegeben Jakob B. Papstein, Karl Friedrich Gottfried v. Plötz; bei Lichtenow Rittmeister v. Belling, Gustav v. Staudach, Friedrich Wilhelm v. Möhlen und des sel. Christoph v. Möhlen Erben), oder dem Magistrat einer Stadt (so bei Gurkow und Altenfließ) oder dem Kurfürsten selber (wie in den Dörfern des Amtes Driesen). Der Name des derzeitigen Pfarrers, auch wohl sein Geburtsort wird genannt (Mansfelde: Christoph Henrici aus Erfurt). Auch bei den folgenden Angaben geht es immer nach dem gleichen Schema. Anscheinend befaßten sich die Visitatoren aber, nur mit äußerlichen (baulichen, finanziellen) Fragen, nicht mit den Äußerungen und Formen des kirchlichen Lebens, wenigstens findet sich darüber in den Protokollen nichts. Wir lesen von der baulichen Beschaffenheit der Kirche, des Pfarrhauses, des Küstergebäudes und des Kirchhofes. (Vorbruch: „Die Forderbruchische Kirche ist in Holz gemauret und mit Ziegel gedeckt, hat weder Thurm noch Glocken, weil die Leuthe weit von einander wohnen und dadurch nicht convociret (zusammengerufen) werden können“. Mansfeld: „Eine gemauerte Kirche, so noch in gutem Stande, worinnen aber der Boden neu gelegt werden muß. Der Thurm ist von Holz, und wird itzo daran gebessert; es hängen darin zwei Glocken“. Netzbruch: „Das Pfarrhaus ist in Holtz und Lehm geflicket und mit Stroh gedecket, ist nebst 2 Ställen und der Scheune in gutem Stande“. Mansfelde: „Das Wohnhaus (des Pfarrers) ist ganz baufällig und ist kaum wieder zu reparieren. Mit der Scheune hat es ebensolche Bewandtnis, auch mit dem Stalle“. Netzbruch: „Die Küsterei ist an sich noch gut in Holz gebauet, geflicket und mit Stroh gedeckt, und hat dabey 1 ½ Morgen Wiesewachs“. Mansfelde: „Der Kirchhof ist von einer Mauer von Feldsteinen umgeben, wovon aber die eine Seite daniederliegt“.) die Zahl der Glocken wird angegeben und erwähnt, ob sie im Kirchturm oder in einem besonderen Glockenstuhl neben dem Gotteshause hängen. In Friedeberg waren aus dem beim großen Brande (am 13. Oktober 1687, dem zweiten Tage des Herbstmarktes, der in kaum 1 ½ Stunden 56 Häuser, den Dachstuhl der Kirche und den Turm bis auf das Mauerwerk in Asche legte) geschmolzenen Glockenmetall fünf neue Glocken gegossen worden. Die in der Kirche vorhandenen, zum Gottesdienst benötigten Geräte werden aufgezählt, darunter solche, die wohl noch aus der katholischen Zeit herüber genommen worden waren, wie in Mansfelde, „ein weißes Meßkleid von Leinen und eine grüne atlasne Casel mit Seide und Silber gestrickt“. (Die Casula ist ein prunkendes Ornat.)
Ferner enthalten die Matrikeln genaue Verzeichnisse der Einkünfte der Kirche, des Pfarrers und des Küsters. Barvermögen scheint im Allgemeinen in den Kassen nicht gewesen zu sein; eine rühmliche Ausnahme macht Vorbruch, das in der Kirchkasse 34 Taler 10 Groschen 9 Pfennige hatte. Die Pfarrer erhalten die Einkünfte aus den Pfarrhufen, aus Gärten und „Beyländern“, Getreide von den Patronen, den Bauern und Kossäten und Geldbeträge von den sonstigen „Einwohnern“, wie Schmied, Schäfer, Hirt, Meier, Hausinnen, daneben Opfergeld, Brot, Eier, Wurst, Wachs (zur Herstellung von Lichten), bestimmte Gebühren bei Amtshandlungen sog. Accidentien: In Friedeberg erhielt der Oberpfarrer von jedem Schäfer jährlich einen Hammel, der dortige Archiediakonus aus Altenfließ von jedem Einwohner ein Fuder Holz. Der netzebrucher Pfarrer hat in Vorbruch, seinem Filial, die „freyheit, wenn Mast vorhanden, ein Schwein einzujagen, wofür er nichts als gewöhnliche accidens und Hütelohn gibt. Er bekommt auch einen Kyhnbaum, wegen Abkündigung der Holtz- Märkte. Er hat auch frey Nass- und Lagerholtz zur nöthigen Feuerung der Leuthe“. Ein bis zwei Scheffel Roggen erhält der Pfarrer gewöhnlich für jeden Ort für die Führung der Kirchrechnung. Der Netzebrucher empfing dafür 1 Taler.
Ist bei den Filialkirchen eine Küsterei nicht genannt, so versah der Küster der Mater auch dort den Dienst gleich dem Pfarrer, so der Netzbrucher in Vorbruch. Insofern dürften diese Matrikeln besonders wichtig werden bei der in Aussicht genommenen vermögensrechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Kirche und Schule bzw. bei der Trennung der organisch verbundenen Kirchen- und Schulämter.
Ein Vergleich der Matrikeln von 1693/94 mit dem neumärkischen Landbuch von 1337 zeigt, daß vielfach Veränderungen im Besitzstande der Kirchen- und Pfarrländereien  vorgenommen waren. In Lichtenow, wo 1337 die Pfarre vier, die Kirche zwei Hufen besaß, sind 1694 nur noch die zwei Kirchenhufen vorhanden; die Pfarrhufen sind, als die Pfarre eingezogen und der Ort Filial von Mansfeld wurde, wahrscheinlich der Kirche in Friedeberg zugelegt worden. In Mansfeld, wo 1337 vier Hufen Pfarracker angegeben werden, sind 1694 außer diesen noch zwei Gärten und zwei Achterhöfe. Zuweilen sind die Ackergrößen dieselben geblieben, werden aber in den Matrikeln in neuen Maßen angegeben; so heißt es 1337 bei Mansfelde: 1 Hufe Kirchenland, 1694  30 Morgen in drei Feldern.
Die Matrikeln geben auch manche Anregung zur Flurnamenforschung, wie sie gegenwärtig endlich im großen Stile aufgenommen worden ist. Der Oberpfarrer in Friedeberg hat die Nutzung des „Achterhofes oberhalb der Feldkute“, der Archiediakonus nutzt einen Kamp bei dem Wolfsdamm; die Kirche in Wepritz (Kreis Landsberg) besitzt das Fischwasser „in der Zuche“ gemeinsam mit der Eulamer Kirche.
A. Hänseler