Abbruch des Gotteshauses
Czettritz, 23. April
Neumärkische Zeitung 24. April 1931
Nach dem Urteil eines Bausachverständigen, Dr. Steinberg, der das Bethaus in Czettritz einer eingehenden Besichtigung unterzog, hat das Konsistorium der Mark Brandenburg die sofortige Niederlegung dieses in bedrohlichem Maße baufälligen Gebäudes verfügt.
Im Todesjahr Friedrich des Großen durch dessen hochherzige Mittel erbaut, war das Gotteshaus ein alter Zeuge aus der Gründungszeit der Gemeinde Czettritz, die ihren Namen nach einem verdienstvollen General des Königs trug. Seit mehreren Jahren bereits baupolizeilich geschlossen, stand das Bethaus unter Denkmalschutz des Provinzialkonservators Prof. Dr. Blumk.