[../adb/ihv_1892.html]
[../adb/impressum.html]
[../bilder/ihv.html]
[../stradfen/ihv.html]
[../geschichte/ihv.html]
[./ihv.html]
[Web Creator] [LMSOFT]
Landsberg a.Warthe
(Gorzów Wielkopolski)
Keine Vermischung mit „geringen Volk“!
Aus der Geschichte unserer heimatlichen Zünfte
Von Herrman Trebbin
Neumärkische Zeitung  4. Februar 1935

Im Jahre 1457 stand die gesamte Leinweberschaft der Marken und weit darüber hinaus in aufgebrachter Kampffront gegen „Borgermeister, Ratmanne, wercke und gancze gemehne“ der Stadt Beeskow. Diese hatte sich beikommen lassen, einen durchaus ehrenhaften Meister aus der Schneiderzunft zu verweisen, weil er dem Zuge seines Herzens gefolgt war und die schöne Katharina zu seiner Hausehre gemacht hatte. Nicht, daß man gegen das Mädchen an sich etwas gehabt hätte; es war von echter und rechter Geburt, war brav und wohl berufen. Aber es bestand da ein Hindernis, über das man nicht hinwegkam, ein etwas von den Eltern her, das die arme Käthe in den Augen der bevorrechteten Stände mit dem Makel der Unebenbürtigkeit belud. Sie war eines Leinwebers Tochter! Für eine solche aber war in den Gilden der Stadt Beeskow, aber auch anderwärts, ebenso wenig Raum wie für einen Mann, der sich vor dem Traualtar zu ihr bekannt hatte. Infolgedessen setzte man dem Meister Petsch, wie der Urheber des Ärgernisses hieß, den Stuhl kurzweg vor die Tür derselben Gewerkschaft, deren geachtetes und gern gesehenes Mitglied er bis dahin gewesen war.
Diese dem jungen Paare und seiner Familie widerfahrene Schmach aber wurde von allem, was in den Landen Lausitz, Brandenburg, Meißen und den umliegenden Bereichen ein selbstbewußtes, ehrliebendes Herz unterm Leinweberkittel trug, als ein Faustschlag ins Gesicht empfunden. Man fühlte seinen Rang und Stand, fühlte sich selbst samt Weib und Kind und Nachkommen gehöhnt, geschmäht, geschändet, und ein Sturm von erregten Auslassungen, Verwünschungen und Verwahrungen aus Frankfurt, Berlin, Brandenburg, Luckau, Meißen, Bautzen, Leissnig, Rochlitz und vielen anderen Ortschaften brach über das kleine städtische Gemeinwesen am Strand der Spree herein, während man zugleich, Genugtuung heischend, vor dem Freigrafen Heinrich vom Busch Klage führte. Friedrich II.von Hohenzollern, in dessen Schutz sich Friedrich von Bieberstein mit seinen Schlössern Beeskow, Storkow usw. im Jahre 1448 begeben hatte, mußte den Streitfall indessen in seine Hand bringen. Durch Vermittlung seines Rates, des „Kuchenmeisters und lieben getreuen Ulrich Czewsschel, zum Berlyn wonhafftich“, wurde die Angelegenheit mit Wissen und Willen beider Parteien vor die „Schepfen“ in Magdeburg gebracht. Von ihnen nun wurde den Beeskowern folgender Spruch zuteil:
Hat einer eures Gewerks, genannt Hans Petsch, eine Leineweberin, Leinwebers Geschlecht, zur Ehe genommen, und ist dieselbe Leinweberin „echt und recht geboren und hat sy sich erlichen und frommenlichen gehalten, So maget ir derselben frauwen, noch irem manne uwers (eures) gewercks nicht vorbyten, es wäre denn Sache, daß ihr mit vollständigen Privilegien, von der Herrschaft gegeben, als Recht beweisen möchtet, „das uwer gewerck also ufsgefaßt, confirmiret und bestetigt ist, das ir in uwerem gewercke kein gerindes (geringes) volk noch lynenwebers gefleechte zculassen noch ofnemen dorfet“, das ihr denn über dreißig Jahr und Tag bis hierher in steter Gewohnheit gehabt, gehalten und besessen habt, „So moget ir der genanten Lynenweberryynnen uwer gewerck wol weigeren und verbieten.“ Ihr seid aber den Leinwebern insgemein in umliegenden Städten und Landen von deswegen, daß ihr der Leinweberin euer Gewerk geweigert und verboten habt, keinerlei Wandel pflichtig, noch verfallen, „und sy mogen sich ouch von des wegen legin euch keinen hon, smaheit noch schande zcuzihn.“
Dieser letzte belegte Fall aber war es ja gerade, der hier vorlag. Die Magdeburger Schöppenbank konnte den Leinwebern daher nicht helfen. Nun, dann mußte der Kampf eben fortgesetzt werden. Unentwegt beharrten sie bei ihrer Forderung: Wiederherstellung ihrer Ehre, ferner Zahlung einer Geldbuße von 1000 Gulden von Seiten der Beleidiger.
Diese Sachlage nötigte die genannten Schöppen, sich noch einmal zu der schwierigen Frage zu äußern. Wohl halten sie ihre erste Erkenntnis grundsätzlich aufrecht, aber der Beeskower Bürgermeister…