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Landsberg a.Warthe
(Gorzów Wielkopolski)
Der Ursprung des Rolandsbildes
Von Eduard Klocke
Neumärkische Zeitung   8. Juli 1931
 
„Keins unserer alten Rechtswahrzeichen ist so umstritten wie das Rolandsbild“. Mit diesen Worten beginnt der Professor für Rechtsgeschichte an der Göttinger Universität, Dr. Herbert Meyer, eine Untersuchung über das Rolandsbild in den „Nachrichten von der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen“. Die überragende Bedeutung Rolands des Riesen am Rathaus zu Bremen führte, als sich die Wissenschaft zu Beginn der Neuzeit mit den Rolanden zu beschäftigen begann, dazu sie als Sinnbilder der Stadtfreiheit aufzufassen. Der Name wies auf den Paladin Karls des Großen hin. Man sah also in dem Standbilde die Darstellung einer historischen Persönlichkeit. Der erste, der sich gegen diese Auffassung richtete, war der Dichter und Gelehrte Johann Eryphiandev (Eriepenkerl). Seiner Ansicht nach waren die Rolandssäulen Königsbilder und Wahrzeichen des Königsbannes. Aber seine Meinung drang nicht durch. Jacob Grimm hielt an der Karlssage fest. Später ließ er freilich diese Deutung fallen und führte die Entstehung der Rolandsbilder auf den Einfluß der höfischen Epen zurück. Andere erblicken in den Rolanden Marktfreiheitsbilder, während sich Georg Sello für die alte Lehre vom Königsbild als Zeichen der Stadtfreiheit einsetzte.
Von einer ganz anderen Seite gingen Karl Heldmann und Franz Jostes an die Rolandsbilder heran. Sie sprachen ihnen den Charakter als Rechtswahrzeichen ganz ab. Nach Heldmann handelt es sich bei einer Reihe von Rolanden um bloße Spielfiguren. Er erinnert an das ritterliche Scherzspiel, das der patrizischen Stadtjugend die Aufgabe stellte, zu Pferde mit dem Speer gegen eine drehbare Holzfigur anzurennen, die mit ausgebreiteten Armen auf dem Marktplatz stand. Es galt den Schild zu treffen, den der linke Arm hielt, dann aber an der in Umlauf versetzten Figur vorbeizukommen, ohne daß den Reiter das Mißgeschick traf, von dem rechten Arm vom Pferde geschlagen zu werden. Demgemäß, meinte Jostes, habe das Wort Roland nicht mit dem Paladin Karls des Großen zu tun, sondern hängen mit „rotulare“, sich drehen zusammen. Von diesen hölzernen Drehfiguren sei dann der Name Roland auf die später an ihrer Stelle errichteten Steinbildsäulen übergegangen.
Diese Erklärung ist heute völlig überholt. Allen Rolanden eigen ist das blanke Schwert. Dieses weist nun aber nicht auf die Freiheit der Bergergemeinde hin, sondern auf das königliche Regal, durch das sich die Marktore vor anderen Gemeinden auszeichneten, auf den Königsfrieden, der den Markt und das Marktgericht heiligte, auf den Königsbann, der dessen Verächter bedrohte. Dem Königsschwert gesellt sich der Königsschild, den wir schon in der Lex Salica als Wahrzeichen des Königsbannes im öffentlichen Gericht eintreffen. So treten uns die Rolande in rechtlicher Verbundenheit mit der Hochgerichtsbarkeit entgegen. An ihnen wurden Hinrichtungen vollzogen, so in Bremen, in Zerbst, in Halberstadt, in Magdeburg; und ebenso tagten die Schöffen wie das peinliche Halsgericht in Halle vor dem Roland. Ein 1404 in Elbing errichteter hölzerner Roland diente als Pranger zur Schaustellung oder Auspeitschung oder als Stock der Verwahrung von Verbrechern. Der Roland zu Zehden in der Neumark stand auf einem Granitstein, der ein Halseisen hatte. In Nordhausen befand sich das Gefängnis “hinter dem Roland“. Dadurch dürfte es sich erklären, daß Landstreicher als Roländer bezeichnet wurden.
Woher kommt nun aber der Name Roland? Professor Meyer weist darauf hin, daß abgesehen von einzelnen Entlehnungen, der Name Roland nur in Niedersachsen und Ostfalen vorkommt. Er glaubt, daß ein Zusammenhang besteht mit dem hier üblichen Namen der Dingstätte, auf der sich der Roland erhebt. In Westfalen, wo die alten Gerichtsstätten im Freien sich erhalten haben, führen sie den Namen der „rote Erde“. Das Wort bedeutet ursprünglich nicht das Land Westfalen, dessen Erde nicht röter ist als die anderer deutscher Gaue. Erst im Jahre 1546 kommt es in dieser Bedeutung vor. Freischöffen mußten an echter Dingstatt im freien „up roder erde, gemakt“ werden; und solche war damals nur in Westfalen noch allgemein im Gebrauch. Aber die Beziehung zur roten Farbe tritt auch anderwärts bei Gerichten und Richtstätten hervor. Viele Städte haben einen „roten Turm“ als Gerichtsstätte, und dieser hat seinen Namen von der Blutfahne, die von ihm dann immer wehte, wenn das Halsgericht gehegt wurde. An anderen Orten bezeichnen „Rote Tore“, „Rote Bänke“, „Rote Gräben“, „Rote Brücken“ die Gerichtsstätte oder die Grenzen des Gerichtsbannes. In Magdeburg und in Frankfurt am Main war die Gerichtsstätte vor der „Roten Tür“ u.s.f. So liegt denn der Gedanke nicht fern, daß der Roland seinen Namen von der roten Fahne oder von der roten Farbe des Gerichts hat. Schon 1700 sagt Andreas Ockel, ein Schöffe in Halle, zur Deutung des Namens Roland: „Rotland ist ein mit öffentlichem Frieden umwehrter Platz, wo Menschenblut vergossen wird“. Professor Meyer nimmt nun an, daß der Name Roland die niedersächsische und ostfälische Entsprechung zu dem westfälischen  „rote Erde“ ist und ursprünglich die Opfer- und Dingstatt im Freien bezeichnet hat. Gerade in Niedersachsen konnte das Wort „Rodeland“ durch Ausstoßen des d zwischen den beiden Vokalen leicht zu „Roland“ werden. Dadurch wurde es undurchsichtig und erinnerte an den Eigennamen. Die spätere Umdeutung auf den Paladin Karls des Großen wurde möglich, sobald das Rolandslied bekannt wurde, das unter dem Einfluß des Welfenhauses und des Deutschen Ordens gerade im deutschen Norden und Nordosten seine Hauptverbreitung fand. „Roland“ heißt also die „Gerichtsstätte“, der Marktplatz, und von ihm wurde der Name übertragen auf das Wahrzeichen des Ortes, das Rolandsbild.