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Landsberg a.Warthe
(Gorzów Wielkopolski)

285 Jahre Landsberger Glaserinnung
Vom Lehrling zum Meister in alter Zeit
Neumärkische Zeitung  11. Juli 1931

Die Landsberger Glaser- Zwangsinnung wird in ihrer Quartalssitzung am kommenden Montag in feierlicher Weise ihren 285. Geburtstag begehen.
„285 Jahre! - Das ist eine lange Zeit. Kriege Nöte und Stürme sind über die Erde dahingebraust und ließen auch die Landsberger Glaserinnung nicht völlig ungeschoren, hemmten ihr frisches Aufblühen und brachten manche Sorgen in manches Meisterhaus. Doch dann leuchtete auch wieder die Sonne, daß das Leben in der Innung sich entfalten und entwickeln konnte und der Glaserberuf neuen Auftrieb erhielt. In allen Zeiten aber hielten die Meister fest an ihre Innung, die ihnen steht’s Stütze und Halt war, übten Kollegialität und Kameradschaft, denn sie standen fest in der Idee des Handwerks, das immer ein Grundpfeiler des deutschen Volkes war und ist. Und auch in der bittersten Gegenwart steht die Glaser- Zwangsinnung geschlossen da. In ihrem Obermeister Emil Wartenberg besitzt sie einen umsichtigen und tatkräftigen Führer und Leiter, der stets um das Wohl der Innung bemüht ist und auch dem Nachwuchs ein lebhaftes Interesse entgegenbringt.
Es ist hochinteressant, einmal in den alten Büchern und Akten der Innung zu blättern und zu lesen. Glücklicherweise besitzt die Innung noch eine ganze Menge davon, so die Gründungsurkunde von 1646, einen Gildebrief von 1734, ein Protokollbuch von 1754- 1854, ein Statut von 1883, das Protokollbuch von 1854 bis zur Gegenwart, ein Gesellenbuch von 1828 bis 1868, Zeugnisse über bestandene Meisterprüfungen, u.a. von Albert Großkopf (1862), Albert  Knitter (Soldin, 1857), Carl Julius Voß (1854), einen Meisterbrief aus dem Jahre 1826, einen Lehrbrief aus dem Jahre 1852, das Innungssiegel von 1646, die Innungslade, die um 1734 geschaffen wurde und ein Geheimfach besitzt, und vieles mehr.
Die Innung, die heute 47 Mitglieder zählt, wurde am „Sonntag nach Johannis“ 1646 gegründet. Sie umfaßte damals sämtliche Glasermeister der Neumark, während heute nur die Kreise Landsberg Stadt und Land, Friedeberg, Soldin und Arnswalde zur Innung gehören. Eines der interessantesten Bücher, das die Innung besitzt, ist zweifellos das „General- Privilegium“ und Güldebrief des Glaser- Gewerks in der Chur und Mark Brandenburg dies und jenseits der Oder und Elbe, insonderheit des Glaser Gewerks in Landsberg an der Warthe“ vom 14. Oktober 1734. Dieser Gildebrief schreibt sehr eingehend den Aufbau der Innung, die Gesellen und Meisterprüfung u.a.m. vor, so daß sich daraus leicht ein Bild von der Organisation der Landsberger Glaserinnung, ihr Leben und Treiben um 1734 machen läßt.
Nach dem Gildebrief mußte jeder Junge, der das Glaserhandwerk erlernen wollte, lesen, schreiben und rechnen und wenigstens die fünf Hauptstücke des Katechismus können. Waren diese Voraussetzungen bei einem Jungen nicht gegeben, so war ein Meister verpflichtet, ihn wöchentlich vier Stunden in die Schule zu schicken. Beim Einschreiben in die Lehrlingsrolle hatte der Lehrling 6 Groschen Schreibgebühr an den Besitzer, 12 Groschen an die Innungslade und 16 Groschen an die Kirche zu zahlen. Der Meister „soll seinen Lehrjungengewissenhaft mit allem Fleiß und gründlich unterrichten, und mit demselben christlich und vernünftig umgehen, nicht aber mit unverdienten oder auch übermäßigen Schlägen und anderen unchristlichen Bezeigen demselben zusetzen und dadurch die Lehrjahre zu verlaufen, gleichsam nötigen, noch auch solche Jungen mit übermäßiger Haus und Handarbeit, also daß sie dadurch an tüchtiger Erlernung des Handwerks gehindert werden, belegen, noch weniger aber seinem Eheweibe und Gesellen dergleichen zu thun gestatten“. Starb ein Meister, so wurde der Lehrling einem anderen Meister zum Auslernen überwiesen.
Die Lehrzeit betrug drei Jahre. Die Lehrlingsfreisprechung war ein feierlicher Akt. Sämtliche Meister und Gesellen versammelten sich, und der Lehrmeister hatte über das Verhalten des Lehrlings während der Lehrzeit, sein Können und Wissen Bericht zu erstatten. Anschließend mußte der Lehrling den Beweis erbringen, daß er lesen, schreiben und rechnen und den Katechismus konnte. Nachdem er dann ermahnt war, „daß er Gott fürchten und vor Augen haben und in seinem Gesellen Stande sich christlich und ehrbar aufführen, vor liederlicher Gesellschaft, Spielen, Saufen, Huren, Stehlen und andere Laster sich hüten, und seinen künftigen Meistern treu und fleißig dienen, und denselben den gebührenden Respect erweisen solle, wobey ihm anzudeuten, daß er nunmehro drey Jahre an vornehme Örter, in oder außer Landes wandern müsse“. Darauf wurde der Lehrling zum Gesellen ernannt und ihm der Geburts- und Lehrbrief ausgehändigt.
Die Gesellen hatten ihre eigene Herberge, wo sie zusammenkamen und wo auch die auf der Wanderschaft befindlichen Gesellen abstiegen, um sich in Landsberg eine neue Arbeitsstelle zu suchen. Für das Verhalten in der Herberge gab es ganz bestimmte Vorschriften, so hatte der Geselle um 10 Uhr abends zu Hause zu sein, sonst hatte er eine Strafe von 2 Groschen zu zahlen. Blieb er aber die ganze Nacht fort, mußte er 6 Groschen Strafe zahlen. Auch über das Verhalten des Gesellen zum Meister und zu den Mitmenschen waren Vorschriften vorhanden. Wollte ein Geselle seine Stelle aufgeben und weiter wandern, so hatte er acht Tage vorher zu kündigen, wie auch der Meister an eine achttägige Kündigung gebunden war. Die Gesellschaft pflegte unter sich ein bis zwei Altgesellen zu wählen, die für die Gesellen bei den Meistern zu sprechen hatten. Darüber hinaus mußten sie „alle Unordnungen verhindern helfen, und wenn sie ungebührliche Dinge und Unternehmungen wahrnehmen, davon dem Altmeister so fort Anzeige Thun.“ Und schließlich hatten die Gesellen auch die Gesellenarmenkasse zu führen, die in der Innungslade aufbewahrt wurde.
Zur Erlangung des Meistertitels hatte der Geselle vier Meisterstücke, darunter auch eine Straßenlaterne, mit Zeichnungen im Hause und unter einem oder mehreren Meistern anzufertigen. Die Meisterstücke mußten innerhalb von acht Tagen fertig gestellt werden. Waren die Stücke fertig, wurden sie von der Innung besichtigt, und, falls nichts daran auszusetzen war, wurde der Geselle zum Meister ernannt.“  Wer also mit seinem Meisterstück bestanden, der soll darauf in die Meister Lade 3 Rthlr., denen gesamten Meistern für zweimalige Zusammenkunft 20 Gr. zur Ergötzlichkeit, dem Beysitzer des Magistrats 20 Gr., dem Meister, bey welchem er das Meister Stück gearbeitet, 20 Gr., zur Raths Cämmerey 1 Rthlr. 16 Gr. und der Kirche an des sonst gewöhnlichen Wachses 20 Gr. und über diese an 8 Rthlr. zusammen sich belaufende Kosten aber nichts mehr, es sey unter was Vorwand es wolle, zahlen, und darauf ohne fernere Weitläufigkeit, wenn er das Bürgerrecht zuvor gewonnen, oder sich wenigstens desfals zu Rahthause gemeldet, zum Mitmeister auf und angenommen werden, und aller Vorrechte des Gewerks genießen.“
So wurde im Laufe der Jahre aus dem Lehrling der stolze, selbstbewußte Meister. Der Meister geworden war, weil er durch die Zucht und Schule der Lehrlings und Gesellenjahre gegangen war und tief in seinem Handwerk und den großen Gedanken und Idealen des Gesamthandwerks wurzelte.
Es würde zu weit führen, hier auch noch auf den Aufbau der Innung und ihre Organisation mit den Pflichten und Rechten der einzelnen Meister einzugehen. Erwähnt sei aber auch das derzeitige Protokollbuch, das im Jahre 1864, nachdem das alte Protokollbuch 100 Jahre bestanden hatte, von dem Königl. Hof Glasermeister C.J.G Lude (Berlin) gestiftet wurde. Lude war Landsberger Kind und hatte auch in Landsberg bei seinem Stiefvater Wicht das Glaserhandwerk erlernt. Aus Dankbarkeit, die einer innersten Verbundenheit zur Heimatstadt und zu seinem Beruf entsprang, stiftete er das Protokollbuch. Die Widmung hat folgenden Wortlaut: „Mit Genehmigung der Herren Meister Tabers, Altmeister Wicht, Nebenmeister Kaeding I., Kaeding II., Hausherr, Böttger, Isensee, Kaeding III., als Zeichen dankbarer Erinnerung an seine Vaterstadt von C.J. G Lude, Königlichem Hofglaser, Gewerksmeister in Berlin, Rathsherr etc. zu Charlottenburg.“ 
Schließlich muß hier auch noch der wertvolle Innungspokal erwähnt werden, der vor ungefähr einem Jahre der Innung von dem verstorbenen früheren Obermeister Otto Großkopf und Ernst Höfke (Driesen) aus Anlaß ihres 40jährigem Meisterjubiläums geschenkt wurde. Die Stiftung des Pokals ist mit einer gewissen Tragik verbunden, Otto Großkopf starb nämlich einen Tag nach seinem 40. Meisterjubiläum. Die Inschrift des Pokals hat folgenden Wortlaut: Der Glaser Zwangsinnung gewidmet aus Anlaß ihres 40. Meisterjubiläums Ernst Höfke, Driesen, Otto Großkopf, Landsberg (Warthe). Motto: Seid einig, einig, einig Landsberg (Warthe), den 14.4.30.
In 15 Jahren wird die Landsberger Glaserinnung ihr 300jähriges Bestehen begehen können. Mögen dann bessere Tage für unser liebes deutsches Vaterland angebrochen sein, die auch den Glasermeister froher und zuversichtlicher als heute bin die Zukunft blicken lassen. Das ist der Wunsch zum 285. Geburtstag.    Frn.